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   VG Schleswig, 06.02.2019 - 4 A 10/17   

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VG Schleswig, 06.02.2019 - 4 A 10/17 (https://dejure.org/2019,6767)
VG Schleswig, Entscheidung vom 06.02.2019 - 4 A 10/17 (https://dejure.org/2019,6767)
VG Schleswig, Entscheidung vom 06. Februar 2019 - 4 A 10/17 (https://dejure.org/2019,6767)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (17)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.10.1983 - 2 B 1943/83
    Auszug aus VG Schleswig, 06.02.2019 - 4 A 10/17
    Bei Straßenreinigungsgebühren ist Gebührentatbestand regelmäßig die von dem Träger der Einrichtung durchgeführte Reinigung bzw. der durchgeführte Winterdienst der öffentlichen Straßen (OVG Münster, Beschluss vom 31.10.1983, Az.: 2 B 1943/83, KStZ 1984, S. 79 (79)).

    So meint das Oberverwaltungsgericht Münster unter entsprechender Heranziehung von § 38 AO (über § 12 Abs. 1 Nr. 2 b KAG NRW), dass eine satzungsrechtliche Regelung, nach dem die Jahresgebühr (Straßenreinigung) mit dem 1. des Monats entstehe, der auf den Beginn der regelmäßigen Reinigung der Straße folge, im Einklang mit übergeordnetem Recht stehe (OVG Münster, Beschluss vom 31.10.1983, Az.: 2 B 1943/83, KStZ 1984, S. 79 (79)).

    Unter diesen Umständen sei das für die Entstehung der Gebühr in einer bestimmten Höhe erforderliche Gleichgewicht von Leistung und Gegenleistung (§§ 4 Abs. 2, 6 Abs. 3 Satz 2 KAG) schon zu Beginn des Jahres gegeben" (OVG Münster, Beschluss vom 31.10.1983, Az.: 2 B 1943/83, KStZ 1984, S. 79 (80)).

    Dem lässt sich auch nicht entgegenhalten, dass in derartigen Fällen ein Anspruch auf Wiederaufgreifen des Verfahrens bestünde (so OVG Münster, Beschluss vom 31.10.1983, Az.: 2 B 1943/83, KStZ 1984, S. 79 (80)).

    " Der Hinweis auf die Möglichkeit des Wiederaufgreifens des Verwaltungsverfahrens (vgl. OVG NW, Beschl. v. 31.10.1983, aaO) hilft nicht weiter.

  • OVG Schleswig-Holstein, 15.05.2017 - 2 KN 1/16

    Normenkontrolle gegen die Straßenreinigungsgebührensatzung der Hansestadt Lübeck

    Auszug aus VG Schleswig, 06.02.2019 - 4 A 10/17
    Mit Urteil vom 15.05.2017, Az.: 2 KN 1/16, stellte das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht fest, dass § 9 Abs. 7 und § 10 Abs. 3 der Straßenreinigungs- und Straßenreinigungsgebührensatzung der... vom 01.12.2014 unwirksam sind.

    Mit der 3. Änderungssatzung vom 13.12.2017 regelte die Beklagte neue Gebührensätze, da das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht in der Sache 2 KN 1/16 die Regelungen zu den bisherigen Gebührensätzen für unwirksam erklärt hatte (vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 15.05.2017, Az.: 2 KN 1/16, juris).

    Der Rechtsauffassung der Kammer steht nicht entgegen, dass das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht in der Sache 2 KN 1/16 keine Ausführungen zum Entstehungszeitpunkt der Satzung bzw. der Wirksamkeit der Satzung insgesamt gemacht hat.

    Aufgrund des konkret gestellten Normenkontrollantrages war das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht auf die Überprüfung der §§ 9 Abs. 7 und 10 Abs. 3 der Straßenreinigungs- und Straßenreinigungsgebührensatzung vom 01.12.2014 beschränkt (vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 15.05.2017, Az.: 2 KN 1/16, juris Rn. 43).

  • VGH Hessen, 11.05.2011 - 5 A 3081/09

    Straßenreinigungsgebühr

    Auszug aus VG Schleswig, 06.02.2019 - 4 A 10/17
    Der Verwaltungsgerichtshof Kassel (Urteil vom 11.05.2011, Az.: 5 A 3081/09, juris Rn. 28) meint ebenfalls, dass der Anspruch auf Zahlung der Gebühr grundsätzlich erst mit der Erbringung der gebührenpflichtigen Leistung entstehe.

    Die Rechtfertigung für die Vorverlagerung des Zeitpunkts der Gebührenentstehung in diesen Fällen sei darin zu sehen, dass die Erbringung der weiteren Leistungen für den gesamten Leistungszeitraum gesichert sei (VGH Kassel, Urteil vom 11.05.2011, Az.: 5 A 3081/09, juris Rn. 28).

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 13.02.1990 - 9 L 113/89

    Kommunalabgaben; Wiederkehrende Abgaben; Festsetzung; Anliegergrundstücke;

    Auszug aus VG Schleswig, 06.02.2019 - 4 A 10/17
    Den genannten Rechtsauffassungen ist entgegen zu halten, dass die Dauer der Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung "Straßenreinigung" auch unter Zugrundelegung der Satzung nicht hinreichend gesichert ist, da jederzeit die Möglichkeit besteht, die Reinigungspflicht auf die Grundstückseigentümer zu übertragen (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 13.02.1990, Az.: 9 L 113/89, juris Rn. 24).

    Der Gebührenschuldner wäre daher darauf angewiesen, daß die Gemeinde ihm aus Billigkeitsgründen einen Teil der festgesetzten Gebühr erläßt, wenn die Reinigungsleistung tatsächlich nicht vollständig erbracht wird oder der Gebührenpflichtige sein Grundstück während des Veranlagungszeitraums veräußern sollte, obwohl eine Veranlagung des Rechtsnachfolgers ausgeschlossen sein dürfte, weil dieser zur Zeit der Entstehung der Gebühr nicht Benutzer der öffentlichen Einrichtung war" (OVG Lüneburg, Urteil vom 13.02.1990, Az.: 9 L 113/89, juris Rn. 25 f.).

  • BVerwG, 28.08.2008 - 9 B 40.08

    Gebühr; Gebührenbemessung; Grundgebühr, verbrauchsunabhängige;

    Auszug aus VG Schleswig, 06.02.2019 - 4 A 10/17
    Die Entscheidung, ob ein Rechtsmangel zur Gesamtnichtigkeit der Satzung oder nur zur Nichtigkeit einzelner Vorschriften führt, hängt zum einen davon ab, ob die Beschränkung der Nichtigkeit eine mit höherrangigem Recht vereinbare sinnvolle (Rest-)Regelung des Lebenssachverhalts belässt und zum anderen, ob hinreichend sicher ein entsprechender hypothetischer Wille des Normgebers angenommen werden kann (BVerwG, Beschluss vom 28.08.2008, Az.: 9 B 40/08, juris Rn. 13).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.01.2009 - 9 A 1.07

    Normenkontrollantrag gegen Potsdamer Straßenreinigungsgebührensatzung erfolgreich

    Auszug aus VG Schleswig, 06.02.2019 - 4 A 10/17
    Die Satzung enthält dann im Ergebnis nicht die von § 2 Abs. 1 Satz 2 KAG geforderten Mindestangaben (vgl. i.E. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28.01.2009, Az.: OVG 9 A 1.07, juris Rn. 40 f.; VG Greifswald, Urteil vom 01.11.2013, Az.: 3 A 535/11, juris Rn. 11 f.; VG Cottbus, Urteil vom 25.01.2007, Az.: 6 K 1584/03, juris Rn. 127; VG Koblenz, Urteil vom 27.06.2005, Az.: 8 K 2493/04.KO, juris Rn. 44 f.; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 12.06.2003, Az.: 13 K 6442/99, juris Rn. 65).
  • BVerwG, 16.06.1989 - 8 C 39.87

    Der satzungsrechtliche Baulandbegriff - Erhebung eines Kanalanschlussbeitrages -

    Auszug aus VG Schleswig, 06.02.2019 - 4 A 10/17
    Selbst wenn die Behörde das Verwaltungsverfahren dennoch wiederaufgreifen sollte, dürfte das Begehren des Gebührenpflichtigen auf Aufhebung oder Änderung des Gebührenbescheides aus den oben genannten Gründen ohne Erfolg sein, weil es weder einen bundesrechtlichen noch landesrechtlichen Rechtssatz gibt, nach welchem ein entstandener Abgabenanspruch deshalb nicht fortbestehen könnte, weil ein gesetzliches Tatbestandsmerkmal nachträglich mit Wirkung ex nunc weggefallen ist (vgl. für das Kanalbaubeitragsrecht BVerwG, Urt. v. 16.06.1989 -- 8 C 39.87 -- KStZ 1989, 213 und für das Erschließungsbeitragsrecht Beschl. d. Sen. v. 22.01.1990 -- 9 M 96/89 --).
  • VG Gelsenkirchen, 12.06.2003 - 13 K 6442/99

    Entwässerungsgebühren, Kosten, betriebsbedingt, Versorgungsleistungen,

    Auszug aus VG Schleswig, 06.02.2019 - 4 A 10/17
    Die Satzung enthält dann im Ergebnis nicht die von § 2 Abs. 1 Satz 2 KAG geforderten Mindestangaben (vgl. i.E. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28.01.2009, Az.: OVG 9 A 1.07, juris Rn. 40 f.; VG Greifswald, Urteil vom 01.11.2013, Az.: 3 A 535/11, juris Rn. 11 f.; VG Cottbus, Urteil vom 25.01.2007, Az.: 6 K 1584/03, juris Rn. 127; VG Koblenz, Urteil vom 27.06.2005, Az.: 8 K 2493/04.KO, juris Rn. 44 f.; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 12.06.2003, Az.: 13 K 6442/99, juris Rn. 65).
  • VG Koblenz, 27.06.2005 - 8 K 2493/04

    Berücksichtigung von Hinterliegergrundstücken bei Erlass einer

    Auszug aus VG Schleswig, 06.02.2019 - 4 A 10/17
    Die Satzung enthält dann im Ergebnis nicht die von § 2 Abs. 1 Satz 2 KAG geforderten Mindestangaben (vgl. i.E. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28.01.2009, Az.: OVG 9 A 1.07, juris Rn. 40 f.; VG Greifswald, Urteil vom 01.11.2013, Az.: 3 A 535/11, juris Rn. 11 f.; VG Cottbus, Urteil vom 25.01.2007, Az.: 6 K 1584/03, juris Rn. 127; VG Koblenz, Urteil vom 27.06.2005, Az.: 8 K 2493/04.KO, juris Rn. 44 f.; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 12.06.2003, Az.: 13 K 6442/99, juris Rn. 65).
  • VG Greifswald, 01.11.2013 - 3 A 535/11

    Erhebung von Straßenreinigungsgebühren; Nichtigkeit der

    Auszug aus VG Schleswig, 06.02.2019 - 4 A 10/17
    Die Satzung enthält dann im Ergebnis nicht die von § 2 Abs. 1 Satz 2 KAG geforderten Mindestangaben (vgl. i.E. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28.01.2009, Az.: OVG 9 A 1.07, juris Rn. 40 f.; VG Greifswald, Urteil vom 01.11.2013, Az.: 3 A 535/11, juris Rn. 11 f.; VG Cottbus, Urteil vom 25.01.2007, Az.: 6 K 1584/03, juris Rn. 127; VG Koblenz, Urteil vom 27.06.2005, Az.: 8 K 2493/04.KO, juris Rn. 44 f.; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 12.06.2003, Az.: 13 K 6442/99, juris Rn. 65).
  • VG Cottbus, 25.01.2007 - 6 K 1584/03
  • VG Greifswald, 06.06.2012 - 3 A 1539/10

    Heranziehung eines Hinterliegers zu Straßenreinigungsgebühren - fiktiver

  • BVerwG, 25.09.2008 - 7 C 5.08

    Verwaltungsvollstreckung; Ersatzvornahme; Grundverwaltungsakt; Vollziehung;

  • BVerwG, 18.05.1990 - 8 C 48.88

    Wohnungsbindungsverstoß - Ergänzende Ermessensentscheidung - Geldleistungen -

  • VG Schleswig, 26.09.2018 - 4 A 94/16

    Grundgebührenerhebung je Wasserzähler

  • BVerwG, 11.02.1998 - 4 B 11.98

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • VG Schleswig, 27.08.2018 - 4 A 173/17

    Kalkulation von Schmutzwassergebühren; Grundsatz der Periodengerechtigkeit;

  • VG Schleswig, 28.04.2021 - 4 B 49/20

    Erhebung von Niederschlagswassergebühren: Antrag auf Anordnung der aufschiebenden

    Vor diesem Hintergrund ist hinsichtlich des Entstehungszeitpunkts der Abgabe auf § 11 Abs. 1 Satz 2 KAG i. V. m. § 38 AO zurückzugreifen (vgl. Urteil der Kammer vom 6. Februar 2019 - 4 A 10/17 -, Rn. 44, juris; vgl. zum Kommunalsteuerrecht Schl.-Holst.

    Außerdem erweist sich die NSWGS bei Unwirksamkeit von § 4 Anlage 8 zur NSWGS als sinnvolle und mit höherrangigem Recht vereinbare (Rest-) Regelung (zu den Voraussetzungen einer Teilunwirksamkeit von Satzungsrecht vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. August 2008 - Az.: 9 B 40.08 -, Rn. 13, juris; Urteil der Kammer vom 6. Februar 2019 - 4 A 10/17 -, Rn. 59, juris).

    Anders als in anderen von der Kammer entschiedenen Fällen (vgl. Urteil der Kammer vom Urteil vom 6. Februar 2019 - 4 A 10/17 -, Rn. 60, juris und Urteil vom 6. März 2019 - 4 A 115/16 -, Rn. 34, juris) wirkt sich die Unwirksamkeit von § 4 Anlage 8 zur NSWGS nicht auf den nach § 2 Abs. 1 Satz 2 KAG erforderlichen Mindestinhalt der Satzung aus.

  • VG Schleswig, 01.02.2021 - 4 A 104/20

    Straßenreinigungsgebühr

    Das Gericht hat den Beteiligten einen Hinweis zur Rechtsprechung der Kammer im Hinblick auf den Entstehungszeitpunkt der Straßenreinigungsgebühr erteilt (Urteil vom 6. Februar 2019 - 4 A 10/17 -), welche hier relevant sein könnte, und Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

    Die Kammer hat in ihren Urteilen vom 6. Februar 2019 (4 A 10/17 und 4 A 66/16) weiter ausgeführt:.

    Die erkennende Einzelrichterin schließt sich der Auffassung der Kammer an, dass, wenn die Regelungen einer Satzung, die die gesetzlichen Mindestanforderungen enthalten unwirksam sind, dies zur Unwirksamkeit der Satzung führt (vgl. Urteil vom 6. Februar 2019 - 4 A 10/17 - und vom 28. August 2019 - 4 A 595/17 -, jeweils zitiert nach juris, m. w. N.; vgl. auch Arndt, in Habermann, Praxis der Kommunalverwaltung, KAG SH, § 2, Rn. 51 m. w. N.).

  • VG Schleswig, 14.01.2021 - 4 A 238/18

    Straßenreinigungsgebühren - Entstehungszeitpunkt

    Das Gericht hat den Beteiligten einen Hinweis zur Rechtsprechung der Kammer im Hinblick auf den Entstehungszeitpunkt der Straßenreinigungsgebühr erteilt (Urteil vom 6. Februar 2019 - 4 A 10/17 -), welche hier relevant sein könnte, und Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

    Die Kammer hat in ihren Urteilen vom 6. Februar 2019 (4 A 10/17 und 4 A 66/16) weiter ausgeführt:.

    Die erkennende Einzelrichterin schließt sich der Auffassung der Kammer an, dass, wenn die Regelungen einer Satzung, die die gesetzlichen Mindestanforderungen enthalten unwirksam sind, dies zur Unwirksamkeit der Satzung führt (vgl. Urteil vom 6. Februar 2019 - 4 A 10/17 - und vom 28. August 2019 - 4 A 595/17 -, jeweils zitiert nach juris, m. w. N.; vgl. auch Arndt, in Habermann, Praxis der Kommunalverwaltung, KAG SH, § 2, Rn. 51 m. w. N.).

  • VG Schleswig, 24.09.2021 - 4 A 303/19

    Abwassergebühr - Verschmutzungszuschlag

    Ob darüber hinaus die Ungültigkeit eines Teils einer Satzungsbestimmung die Gesamtnichtigkeit der Satzung zur Folge hat, was nach der Rechtsprechung dann nicht der Fall ist, wenn die Restbestimmung auch ohne den nichtigen Teil sinnvoll bliebe (Grundsatz der Teilbarkeit) und mit Sicherheit anzunehmen ist, dass sie auch ohne diesen erlassen worden wäre (Grundsatz des mutmaßlichen Willens des Normgebers) (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. April 2014 - 3 CN 4.13 -, juris, Rn. 44; Urteil vom 3. April 2008 - 4 CN 3.07 -, juris, Rn. 30; Beschluss vom 28. August 2008 - 9 B 40.08 -, juris, Rn. 13; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 21. März 2018 - 4 K 181/15 -, juris, Rn. 63; so auch unsere Rechtsprechung u. a. Urteil vom 6. Februar 2019 - 4 A 10/17 -, juris, Rn. 57 ff.), kann vorliegend dahinstehen, da bereits die Unwirksamkeit des § 12 BGS zur Rechtswidrigkeit der angefochtenen Bescheide vom 31. März 2017 und 20. August 2018 mangels Rechtsgrundlage sowohl für die Festsetzung des Verschmutzungsgrades (2016-2018) als auch für die Festsetzung des Verschmutzungszuschlages (2017) führt.
  • VG Schleswig, 08.12.2021 - 4 A 282/19

    Abkehr von der Einheitsgebühr für Schmutz- und Niederschlagswasser hin zu einer

    Vor diesem Hintergrund ist hinsichtlich des Entstehungszeitpunkts der Abgabe auf § 11 Abs. 1 Satz 2 KAG i. V. m. § 38 AO zurückzugreifen (vgl. Beschluss der Kammer vom 28. April 2021 - 4 B 49/20 -, juris, Rn. 24; Urteil der Kammer vom 6. Februar 2019 - 4 A 10/17 -, juris, Rn. 44; vgl. zum Kommunalsteuerrecht Schl.-Holst.
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